Besoldungserhöhungen 2023/2024
Erhöhung von Besoldung und Versorgung
Ab 01. März 2024: Erhöhung der Grundgehälter in der Besoldungstabelle A um
einen Sockelbtrag von 200 Euro
Gleichzeitig wird das um 200 Euro erhöhte Grundgehalt zusätzlich
linear um 5,3 Prozent angehoben.
Gleichzeitig wird das um 200 Euro erhöhte Grundgehalt zusätzlich
linear um 5,3 Prozent angehoben.
Inflationsausgleich
Empfänger:innen von Dienst- und Versorgungsbezügen erhalten eine
Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung; sie wird neben der Besoldung
und Versorgung gezahlt, insgesamt in Höhe von 3.000 Euro:
- 1. Teilzahlung erfolgte rückwirkend zum 1. Juni 2023
- 2. Teilzahlung erfolgt als monatliche Zahlung für die Monate
Juli 2023 bis Februar 2024
(Der bereits bezahlte Inflationsausgleich durch die Postbank wurde angerechnet)
Für Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Zahlung entsprechend der individuellen Wochenarbeitszeit.
Das gilt auch für Beschäftigte in der Aktiv-Phase der Altersteilzeit.
Für Pensionär:innen entsprechend ihrem individuellen Ruhegehaltssatz.